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Stand Afflerbach-Prozess Oktober 2008

Seit Anfang März liegt das Privatgutachten der Gegenseite vor. Bei dieser Gelegenheit erhielten wir zum ersten Mal das, was das Kreisklinikum Siegen-Weidenau für die vollständigen Krankenakten hält. Wegen des katastrophalen Zustands dieser Akten beschwerten wir uns im Mitte Juni bei der Krankenhaus“aufsicht“ und der Ärztekammer. Die Ärztekammer erwiderte, sie könne nur tätig werden, wenn ein Arzt den schlechten Zustand der Akten bestätige. Die Krankenhaus“aufsicht“ antwortete bisher nicht.

Am 29.11.07 beauftragte der Richter den Gerichtsgutachter Prof. Maier verschiedene Fragen u.a. zum Zusammenhang von gesundheitlichem Zustand der Klägerin und psychiatrischer Behandlung bis zum 6. März 08 zu beantworten. Da diese und eine weitere Frist versäumt wurde, hat der Richter dem Gerichtsgutachter eine dritte Frist bis zum 21.1.09 eingeräumt.

Matthias Seibt

Stand Afflerbach-Prozess Januar 2008

das beklagte Kreiskrankenhaus Siegen-Weidenau hat eine neue Anwaltskanzlei aus Hamm mit seiner Vertretung beauftragt. Dies ist wahrscheinlich eine Reaktion auf den bisherigen Prozessverlauf. Das Landgericht Siegen hatte verkündet, dass es sich bei Diagnose, zu hoher Medikation und zu schneller Leponex-Reduktion um grobe Kunstfehler handelt.

Ferner hat die Beklagte ein Privatgutachten bei Prof. Dr. Ansgar Klimke, Chefarzt der Offenbacher Psychiatrie, in Auftrag gegeben. Dies soll Ende Februar vorliegen. Erstmals gewährt die Beklagte vollständige Akteneinsicht. Unverschämter Weise will sie aus der eigenen Verzögerungstaktik bei der Aktenherausgabe Profit schlagen, in dem sie Tanjas Privatgutachten und dem Gerichtsgutachten von Prof. Dr. W. Maier (Universitätsklinikum Bonn) unterstellt, keine genügende Datenbasis zu haben.

Der Prozess geht im Januar 2008 ins vierte Jahr.

Die nächste Instanz wäre das Oberlandgericht Hamm.

Matthias Seibt

Stand Afflerbach-Prozess Juli 2007

am 20. Juni wurde vom Landgericht Siegen verkündet, dass es sich bei Diagnose, zu hoher Medikation und zu schneller Leponex-Reduktion um grobe Kunstfehler handelt.

Die Arbeitsunfähigkeit sei aber nur Sekundärfolge. Ihr ursächlicher Zusammenhang mit den Behandlungsfehlern müsse noch bewiesen werde.

Der Richter ließ den Parteien in den Tagen danach einen Vergleichsvorschlag über 150.000,- € zukommen.

Tanja und ihre Anwältin haben den Vergleichsvorschlag abgelehnt und bestehen auf einer Beweislastumkehr zu Lasten der Siegener Psychiatrie.

Bei der Verkündung waren Journalisten von Siegener Zeitung, Westfalen- post, Pro 7 und WDR-Fernsehen anwesend. In Pro 7 und der Aktuellen Stunde des WDR-Fernsehens gab es kurze Berichte über den Prozess.

Matthias Seibt